Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Consenti Dario Anstalt, Unterfeld 43, 9495 Triesen (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebote und Offerten des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag oder in der Offerte genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. sowie Mahngebühren verrechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Fristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen und rechtzeitiger Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Unterlagen durch den Auftraggeber.
Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Materialengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegen.
6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Auftragnehmer abzunehmen.
Offensichtliche Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln des Bau- und Gipserhandwerks.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit keine längeren gesetzlichen Fristen zwingend gelten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, äußere Einflüsse oder Eigenleistungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
9. Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle angefallenen Kosten zu vergüten.
Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund, behält er den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere Zahlungsverzug, Insolvenz des Auftraggebers oder nachhaltige Verletzung von Mitwirkungspflichten.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen des Fürstentums Liechtenstein und der DSGVO. Details finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht des Fürstentums Liechtenstein.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Triesen, Liechtenstein.
